Wieder mal top im Gesetz vergriffen. Diese Regelung gilt nicht für alle Bereiche. Denk nur mal an den ÖPNV, Gastronomie, Unterhaltungszentren (Schwimmbäder, Kinos, Spielhallen, etc.), etc. Die Arbeit am Sonntag ist auch im Dienstleistungsgewerbe gestattet und unterliegt den selben Regelungen wie die genannten anderen Bereiche. Paragraphen posten? Ja, aber dann bitte den richtigen Gesetzeskontext.
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